Der Verein
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ein Ziel ist, über die Zusammenhänge der Klimaveränderung mit dem Energieverbrauch zu informieren sowie Ansätze zu Problemlösungen aufzuzeigen.
Durch konkrete, lokal durchzuführende Maßnahmen, soll ein Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet werden. Im einzelnen erfüllt der Verein seinen Zweck durch die folgenden Aktivitäten:
- Erstellung und Verbreitung von Informationsschriften
- Organisation von Informationsveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit örtlichen und regionalen Organisationen, Parteien und Kommunalparlamenten
- Gedankenaustausch mit entsprechenden Ämtern und Behörden
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Er setzt sich für einen umfassenden Einsatz erneuerbarer Energien ein.
Das Ziel, für eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien einzutreten, soll vor allem auf kommunaler und regionaler Ebene umgesetzt werden.
Als Mitglied des EUROSOLAR-Netzwerkes geschieht dies in bundesweiter Zusammenarbeit mit anderen Solar-Vereinen und Initiativen.
Die Mitgliedschaft besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden.
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins finanziell und ideell unterstützen wollen.
Höchstes Organ des Vereins ist die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung, welche den Vorstand wählt.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Pressereferenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Alle Vereinsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Die Satzung
SonnenEnergie Neckar-Alb e.V.
Verein zur Förderung von Regenerativen Energien
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen: “SonnenEnergie Neckar-Alb e.V. - Verein zur Förderung von re- generativen Energien”. Er hat seinen Sitz in Reutlingen. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Reutlingen eingetragen. Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Der Zweck des Vereins
Der Verein setzt sich für die Förderung von regenerativen Energien und die rationelle Energieverwendung ein. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung. Der Verein erfüllt diesen Zweck insbesondere durch folgende Aktivitäten:
- a) Informationsveranstaltungen aller Art
- b) Erstellung und Verbreitung von Informationsschriften
- c) Zusammenarbeit mit örtlichen und überörtlichen Organisationen und Parteien
- d) Gedankenaustausch mit entsprechenden Ämtern und Behörden
- e) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern.
- a) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden.
- b) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins finanziell und ideell unterstützen wollen.
Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder über 14 Jahre. Die ordentlichen Mitglieder und die fördernden Mitglieder werden nach schriftlichem Antrag mit einfacher Mehrheit durch den Vorstand aufgenommen
§4 Mitgliedsbeiträge
Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn eines Jahres für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder auf ihren Antrag bei besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen, Stundung, teilweisen oder ganzen Erlass der Beiträge zu gewähren.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- a) durch Austritt,
- b) durch Ausschluss
- c) durch Tod.
Der Austritt ist nur zum Schluss des Geschäftsjahres nach schriftlicher Kündigung zulässig.
§6 Ausschluss der Mitglieder
Aktive Mitglieder und Fördermitglieder können aus folgenden Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden:
- a) Sie sind mit der Zahlung ihrer Beiträge um mehr als ein Jahr im Rückstand.
- b) Sie verhalten sich grob vereinsschädigend.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden.
§7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand gem. 26 Abs. 2 BGB besteht aus:
- dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Pressereferent, - dem Schatzmeister, - dem Schriftführer.
Diese Funktionen sind von mindestens drei Vereinsmitgliedern auszuüben. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter entweder der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zu seinen Neuwahlen im Amt. Der Vorstand ist befugt, falls einer seiner Mitglieder während der Amtsdauer aus dem Vorstand ausscheidet, sich selbständig aus der Zahl der Vereinsmitglieder für die Amtsdauer des Ausgeschiedenen zu ergänzen. Das neue Vorstandsmitglied muss auf der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese nicht per Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand hat die Aufgabe, jährlich die Kasse des Vereins prüfen zu lassen, die Mitgliederversammlung einzuberufen und für die Ausführung ihrer Beschlüsse Sorge zu tragen. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Die Mehrheit des Vorstandes beschließt über Kreditaufnahmen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann jederzeit jedes Mitglied des Vorstandes aus wichtigem Grund mit einfacher Mehrheit seines Amtes enthoben werden.
Der Schriftführer, der sich durch ein anderes ordentliches Mitglied vertreten lassen kann, hat das Protokoll der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen zu führen. Der Schatzmeister hat die laufenden Einnahmen und Ausgaben
im Sinne der Vorstandsbeschlüsse zu überwachen und für ordnungsgemäße Rechnungslegung zu sorgen. Auf Verlangen sind dem Vorstand Bücher und Belege zur Prüfung vorzulegen.
§8 Mitgliederversammlung
Über grundsätzliche Angelegenheiten des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten. In ihr sind Jahresbericht, Kassenrechnung und der Haushalts-plan für das kommende Jahr vorzulegen, die Wahlen nach §7 vorzunehmen und über die Entlastung des Vorstandes zu beschließen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss dann einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel des Mitgliederbestandes schriftlich unter Angabe des Zwecks dies verlangt. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Bei Mitgliederversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Einberufung der Mitgliederversammlung geschieht durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder, und zwar mit der Frist von mindestens zwei Wochen. Die Tagesordnung wird mit der Einladung verschickt. Eine Außerordentliche Mitgliederversammlung kann im Ausnahmefall mit einer Frist von 1 Woche einberufen werden.
über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu führen, das den genauen Wortlaut der Beschlüsse enthält. Es ist von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Eine Satzungsänderung bedarf mindestens einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Das gleiche gilt für die Auflösung des Vereins.
§9 Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung des Verein oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fällt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstige Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Umweltschutzes durch den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Reutlingen, den 10.09.2003
Änderungen, den 18.03.2014
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SonnenEnergie Neckar-Alb e.V.
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Energiekooperativ
ENERGIEkooperativ
Unter diesem Namen haben sich vier regionale Energiegenossenschaften, der Verein Sonnenenergie Neckar-Alb und die Stadtwerke Tübingen zusammengeschlossen, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen.
Nähere Information: http://www.eena-eg.de/
Vereins-Chronik SonnenEnergie Neckar-Alb e.V.
Der Verein SonnenEnergie Neckar-Alb e.V. wurde 1995 gegründet und ging aus dem damaligen Energiestammtisch hervor.
Er führte dessen Anliegen, im Besonderen die Reutlinger Solartage, zu überregionalem Erfolg. Der Verein gilt als kompetenter Ansprechpartner und Interessenvertreter für die regenerativen Energien in der Region.
Schwerpunkthemen der Messe und Vortragsveranstaltungen „Reutlinger Solartage”:
1994 1. Reutlinger Solartage, Solarenergienutzung
1995 2. Reutlinger Solartage, Solarenergienutzung
1996 3. Reutlinger Solartage, Windkraftnutzung im Binnenland
1997 4. Reutlinger Solartage, Entwicklungsfaktor für die Region
1998 5. Reutlinger Solartage, Eine Chance für zukünftige Verkehrssysteme
1999 6. Reutlinger Solartage, Visionen verwirklichen
2000 7. Reutlinger Solartage, Bauen und Renovieren mit der Sonne
2001 8. Reutlinger Solartage, Wasserstoff Energie der Zukunft
2002 9. Reutlinger Solartage, Sonne & Biomasse Energien der Zukunft
2004 wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Balingen und dem Verein Sonnenenergie Zollernalb e.V. die Messe und Vortragsveranstaltungen „neckar-alb regenerativ” in Balingen ins Leben gerufen.
Die bisherigen Schwerpunktthemen waren:
2004 neckar-alb regenerativ / Balingen, Vom Landwirt zum Energiewirt
2006 neckar-alb regenerativ / Balingen, Sparen durch Investieren
2008 neckar-alb regenerativ / Balingen, Klimaschutz - Handeln vor Ort
2009 neckar-alb regenerativ / Balingen, Selbstversorgung durch heimische Energie
2010 neckar-alb regenerativ / Balingen, Energiesparen, Heizen und Bauen
2011 neckar-alb regenerativ / Balingen, 100% Erneuerbare Energien in der Region
2012 neckar-alb regenerativ / Balingen, Bauen, Wohnen, Energiesparen
Weitere Projekte
1999 Innovationspreis des Vereins SNA
2001 Umweltpreis des Vereins SNA
2001 Broschüre „Erneuerbare Energien- Rationelle Energieverwendung
in der Region Neckar-Alb”
2003 Erste SolarStrom-Bürgeranlage in Reutlingen
2004 Erste SolarStrom Bürgeranlage auf einer Reutlinger Schule
2006 RegioSolar bundesweites Aktionsbündnis
2007 Klimaschutzagentur in Reutlingen, Tübingen und Balingen
2008 Initiierung der "Solar Regionalliga Neckar-Alb"
2009 Broschüre "100 % Erneuerbare Energien Region-Neckar-Alb"
2010 Event-Partner Dokumentarfilm "Die 4. Revolution-Energy Autonomy"
2011 Klimaschutz-Kongress (100% -EE) April 2011, Bad Urach
2011 Fachtagung Erneuerbare Energien im Zollernalbkreis, Balingen
2012 Gründung der Genossenschaft "ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG" (EENA)
2012 Initiierung "Energie Kooperativ" Netzwerk von Energiegenossenschaften und Akteuren
2013 Fachtagung Energiewende in der Region, Tübingen
2014 Spende einer Photovoltaik-Anlage für Frauen-Kooperative in Nord-Ghana
2015 20-jähriges Jubiläum, Studie "100 % Erneuerbare Energien Region-Neckar-Alb"
Jahrestreffen SonnenEnergie Neckar-Alb e.V.
11.-12. Juli 2014 Bildungshaus St Luzen in Hechingen
Themen
- 20-Jahr-Feier 2015
- Neuauflage EnergieSzenario 2030
- Zukunftsideen für den SENA
20-Jahr-Feier 2015
Für die im nächsten Jahr anstehende 20-Jahr-Feier des „SonnenEnergie Neckar-Alb e.V.“ wurden beim Arbeitswochenende wesentliche organisatorische und inhaltliche Weichenstellungen vorgenommen.
Das Jubiläum soll die bisherige Arbeit, die künftigen Initiativen und die Notwendigkeit des Vereins in die Öffentlichkeit tragen. Es wird auch eine Zusammenfassung des bisher vom Verein und von engagierten Mitgliedern Geleisteten sein. Aber auch die Erfolge der Energiewende in der Region sollen hervorgehoben werden.
Das bis dorthin neu erstellte Energieszenario 2030 soll erstmalig präsentiert werden.
Darüber hinaus ist eine Aktualisierung der Solar-Regionalliga und einer Prämierung der kommunalen Sieger geplant.
Die Feier soll am 19.9.2015 im Spitalhof in Reutlingen stattfinden.
Neuauflage EnergieSzenario 2030
Das im Jahr 2009 vom Verein erstellte EnergieSzenario 2030 soll bis Mitte 2015 aktualisiert werden. Kern und Ziel des Szenarios bleibt, einem breiten Publikum wohl begründet darzulegen, dass eine vollständige Umstellung der Energieversorgung der Region Neckar-Alb vom derzeitigen zentralistischen System auf eine dezentrale Versorgung aus regionalen Ressourcen bis 2030 möglich ist. Es sollen vor allem die Anstrengungen aufgezeigt werden, die notwendig sind, um dieses Ziel der zunächst rechnerischen Vollversorgung zu erreichen. Aber es werden auch die dadurch zu erzielenden langfristigen Vorteile insgesamt und für die Region herausgestellt, die eindeutig größer sind als die Nachteile oder die der bisherigen Versorgungsform. Dazu sind auch einige Vorurteile der gegenwärtigen Diskussion auszuräumen: etwa die einseitige Kostendebatte, die Vorstellung, dass die Versorgung mit einer Form der erneuerbaren Energien oder als Insellösungen zu erreichen sei oder ähnliche Un- und Halbwahrheiten. Ein Schwerpunkt wird auch auf den neueren Entwicklungen ruhen: die Betonung der Energieeinsparung und effizienten Energienutzung, die intelligente Verflechtung der einzelnen Bereiche (Strom, Wärme, Mobilität) und Branchen der erneuerbaren Energien-Wirtschaft und die Notwendigkeit ausreichender Speicherkapazitäten.
Zukunftsideen für den SENA
Die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung haben nach anfänglicher Begeisterung offenbar das Interesse an der Energiewende verloren. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist erfolgreicher vorangeschritten als geplant. Nun wird mit allen Mitteln versucht die notwendige Dynamik abzubremsen und dieses gleichzeitig als Erfolg zu verkaufen.
Der Klimawandel hat jedoch besonders in unserer Region, mit Jahrhunderthagel und Jahrhunderthochwasser gezeigt, dass der Ausbau weiter forciert werden muss.
Deshalb ist es gerade jetzt umso wichtiger die Zielsetzungen des Vereins hoch zu halten, und eine 100 prozentigen Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in der Region Neckar-Alb einzufordern.
Der Verein wird hierbei auch in Zukunft in vielfältiger Weise seinen Beitrag leisten.
- Klaus Fink, 1. Vorsitzender
Der Vorstand
Funktion | Name | Wohnort |
---|---|---|
1. Vorsitzender | Klaus Fink | Sonnenbühl |
2. Vorsitzender | Erhard Grundler | Wannweil |
Schriftführer | Andreas Heilig | Reutlingen |
Schatzmeister | Helmut Unger | Reutlingen |
Pressesprecher | Thomas Merkle | Tübingen |
Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge
Erwachsene | 30 € |
Familien | 50 € |
Firma | 120 € |